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Sylt für Best-Ager-5
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Jörg Ridder: Gästeführer in KEITUM

Was macht man, wenn man die alte Heimat aufgibt, um auf einer Insel ein neues Leben zu beginnen? Man sucht sich eine Arbeit.

Als ich vor elf Jahren auf die Insel kam, brauchte ich einen Tag, um eine Arbeit zu finden. Ich wurde Barmann in Wenningstedt.

Als Anwalt wollte ich nie wieder arbeiten, als Lehrer noch weniger.

Meinen zweiten Vorsatz habe ich gebrochen, als ich vor drei Jahren eine Stelle als Dozent an der Volkshochschule hier auf Sylt annahm. Die Aufgabe meines Vorsatzes ist aber verzeihlich, musste ich doch in den drei Jahren während meines Unterrichts nicht einmal um Ruhe bitten.

Ist auch mein erster Vorsatz in Gefahr? Seit einem Monat liegt der während meiner Studienzeit so ungeliebte, mit schwerer Arbeit verbundene Grüneberg (ehemals Palandt) auf meinem Schreibtisch. Nein, die Gefahr der Rückkehr in den Anwaltsberuf besteht nicht wirklich. Und dennoch: einmal habe ich schon in die Kommentierung des § 2346 BGB “Wirkung des Erbverzichts” hineingeschaut.

Wer bin ich? Was will ich? Vor drei Jahren schrieb mir ein Freund, er wisse, mit welcher Arbeit ich zukünftig mein Geld verdienen solle. Er hätte die richtige Arbeit für mich gefunden, eine Arbeit, die zu mir, meinen Fähigkeiten und meinen Interessen passe. Er empfahl mir, die Arbeit eines Gästeführers zu tun und forderte zugleich mein Versprechen ein, die Arbeit auf meine, mir eigene Art vorzunehmen. Ich vertraute ihm, ist er doch Unternehmens- und Personalberater und zudem ein kluger Mensch. Ein Jahr später führte ich meine ersten Gäste das erste Mal als Gästeführer durch Keitum.

Seit der ersten Führung lerne ich täglich hinzu. Ich bin gespannt, ob ich in zwei Jahren, am Ende der dreijährigen Lehrzeit, sagen kann, wer ich bin und was ich will. Und wenn am Ende meines letzten Lebensdrittels die Beschriftung meines Findlings auf dem Keitumer Friedhofs ansteht, soll er so gestaltet sein wie der von Rudolf Augstein.